Patienteninformation: Wahltherapie

  • Die logopädische Verordnung
    Diese sollte von einem Facharzt ausgestellt werden z.B. Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologe.
    Auf der Verordnung sollte unbedingt die Therapiedauer und Frequenz "10x logopädische Therapie mit 60 Minuten" vermerkt sein.

  • Bewilligung durch den Chefarzt
    Lassen Sie bitte die Verordnung von der Krankenkasse chefärztlich bewilligen und bringen diese bitte zum 1. Termin mit.

    Wichtig: Die logopädische Verordnung und die chefärztliche Bewilligung sind Voraussetzung für den Beginn der logopädischen Therapie

  • Ablauf der logopädischen Therapie:
    Sie umfasst die Diagnostik, Behandlung und Beratung sowie die Anleitung zu Hausübungen.

    10 Behandlungen à 60 Minuten (davon 45 Minuten direkte Therapiezeit mit dem Patienten und 15 Minuten indirekte Therapiezeit für die Vor-und Nachbereitung der Behandlung).

  • Kosten der logopädischen Therapie
    Die 80,- Euro pro Therapieeinheit sind bei jedem Termin bar zu bezahlen. Das Honorar orientiert sich an der Tarifempfehlung von Logopädieaustria

  • Absagemodus
    Die Absage von Behandlungsterminen kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Bitte haben Sie Verständnis, dass bei einer kurzfristigen Absage von weniger als 24 Stunden vor der Behandlung die Kosten berechnet werden müssen, da der Termin verbindlich reserviert wurde.

  • Kostenerstattung:
    Die Honorarnote über die Gesamtsumme reichen Sie gemeinsam mit der Verordnung bei Ihrer Krankenversicherung ein. Je nach Krankenkasse werden ca. 40 bis 70% der Kosten refundiert. Bei einer Zusatzversicherung kann es auch eine höhere Refundierung geben. Bei Fragen zur Refundierung ist Ihnen die Krankenkasse sicher gern behilflich.
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