Die logopädische Verordnung
Diese sollte von einem Facharzt ausgestellt werden z.B. Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologe. Auf der Verordnung sollte unbedingt die Therapiedauer und Frequenz "10x logopädische Therapie mit 60 Minuten" vermerkt sein.
Bewilligung durch den Chefarzt
Lassen Sie bitte die Verordnung von der Krankenkasse chefärztlich bewilligen und bringen diese bitte zum 1. Termin mit.
Wichtig: Die logopädische Verordnung und die chefärztliche Bewilligung sind Voraussetzung für den Beginn der logopädischen Therapie
Ablauf der logopädischen Therapie:
Sie umfasst die Diagnostik, Behandlung und Beratung sowie die Anleitung zu Hausübungen.
10 Behandlungen à 60 Minuten (davon 45 Minuten direkte Therapiezeit mit dem Patienten und 15 Minuten indirekte Therapiezeit für die Vor-und Nachbereitung der Behandlung).
Kosten der logopädischen Therapie
Die 80,- Euro pro Therapieeinheit sind bei jedem Termin bar zu bezahlen.
Das Honorar orientiert sich an der Tarifempfehlung von Logopädieaustria
Absagemodus
Die Absage von Behandlungsterminen kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass bei einer kurzfristigen Absage von weniger als 24 Stunden vor der Behandlung die Kosten berechnet werden müssen, da der Termin verbindlich reserviert wurde.
Kostenerstattung:
Die Honorarnote über die Gesamtsumme reichen Sie gemeinsam mit der Verordnung bei Ihrer Krankenversicherung ein.
Je nach Krankenkasse werden ca. 40 bis 70% der Kosten refundiert.
Bei einer Zusatzversicherung kann es auch eine höhere Refundierung geben. Bei Fragen zur Refundierung ist Ihnen die Krankenkasse sicher gern behilflich.